Freitag, 24. September 1999
«Uferweg nur noch in der Regel unmittelbar entlang dem Ufer»
Vernehmlassung zur Änderung des See- und Flussufergesetzes gestartet
aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Justiz-, Gemeinde-. und Kirchendirektion ermächtigt, die Vernehmlassung zur Änderung des See- und Flussufergesetzes einzuleiten. Damit wird ein Auftrag des Grossen Rates erfüllt. Dieser hatte Ende Juni 1999 eine Motion angenommen, mit der eine Flexibilisierung der Uferwegführung verlangt wurde. In der Vernehmlassung können sich nun unter anderem die betroffenen Gemeinden, Regionen und Organisationen bis zum 17. Dezember 1999 äussern.
Uferwege
sollen künftig nur noch in der Regel – wie hier teilweise am rechten
Aareufer in Goldswil – unmittelbar dem Ufer entlang führen ...
Die Vorlage beschränkt sich laut einer Medienmitteilung auf eine Änderung von Artikel 4 Absatz 2 des See- und Flussufergesetzes, welcher die Wegführung der Uferwege regelt. Folgende wesentliche Änderungen würden vorgeschlagen:
– Ein Uferweg muss nur noch in der Regel unmittelbar entlang dem Ufer führen. Mit dieser Formulierung soll der Spielraum von Abweichungen von ufernahen Wegführungen generell vergrössert werden.
– Als öffentliche Interessen können für eine Abweichung von einer ufernahen Wegführung nicht mehr nur überwiegende Interessen des Natur- und Ortsbildschutzes geltend gemacht werden, sondern zum Beispiel auch unverhältnismässig hohe Realisierungskosten für die Gemeinden und den Kanton.
– Abweichungen von ufernahen Wegführungen lassen sich neu auch mit überwiegend privaten Interessen begründen.
– Eine uferferne Wegführung ist nur möglich, wenn sie auch genügend attraktiv ist.
...
und würden dann – wie auf unserem Bild – in manchen Fällen wohl
auch weiterhin einen Bogen um private Seeuferliegenschaften machen müssen.
Da die Annahme der Motion Buchs zu grossen Unsicherheiten im Bereich der Uferschutzplanungen geführt hat, wird der Behandlung der Vorlage von der Regierung eine hohe Dringlichkeit zugemessen und eine möglichst rasche Behandlung angestrebt.
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