Berner Oberl@nd News
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Donnerstag, 30. September 1999
 
«Masslose, üble Verdrehung der Tatsachen»

Stellungnahme der Neroform AG zur Goldswiler Parkhotel-Telefonkabine

S. In einer Stellungnahme zum Artikel vom 20. September 1999 in den «Berner Oberland News» unter dem Titel «Spinnweben an der Goldswiler Parkhotel-Telefonkabine» zieht die Neroform AG Bern, Schweizerische Telefon-Desinfektionsgesellschaft – zehn Tage nach einer Anfrage um eine Stellungnahme und acht Tage nach Erscheinen des Beitrags auch im «Oberländischen Volksblatt» – die Schlussfolgerung, «bestenfalls 6.60 Franken Stundenlohn» sei eine «masslose, üble Verdrehung der Tatsachen».

Parkhotel Goldswil, Marie Russenberger beim Scheibenreinigen innen: Ist eine Telefonkabine einmal wöchentlich in zehn Minuten sauber geputzt? (Foto: Peter Schmid)

Nach Darstellung der Neroform erschien dieser Artikel, «ohne dass sich der Journalist beim angegriffenen Arbeitgeber erkundigte und ohne eigene Untersuchung, ob der behauptete Zeitaufwand von 30 bis 60 Minuten pro Wartung nicht masslos übertrieben sein könnte». Und: «Wieviel Zeit müsste wohl eine Hausfrau oder ein Hausmann für die Reinigung ihrer Wohnung aufwenden, wenn sie beziehungsweise er für das Putzen einer Telefonkabine 30 bis 60 Minuten benötigte?»

Tatsache ist demgegenüber, dass am Montag Abend eine vorerst nicht allgemein zugängliche, das heisst noch nicht mit der Frontpage verknüpfte Webpage als Bild- und Textangebot an das «Oberländische Volksblatt» ins Netz gestellt worden ist. Am Montag um 20.34 Uhr wurde der Redaktion des «Oberländischen Volksblattes» ein E-Mail zugestellt, wonach der Beitrag «Spinnweben an der Goldswiler Parkhotel-Telefonkabine» – Hotelier Max Russenberger: «Bestenfalls noch ein Stundenlohn von 6.60 Franken» durch Anklicken von http://www.beo-news.ch/sept99/telpark.htm aufgerufen werden könne. Nur fünf Minuten später, um 20.39 Uhr, wurde der gleiche Text zur Kenntnisnahme und zwecks einer allfälligen Stellungnahme per Fax an die Neroform AG geschickt. Die Neroform hätte noch bis im Laufe des Dienstag Nachmittags Gelegenheit gehabt, zu dem erst am darauf folgenden Mittwoch, 22. September auch in der gedruckten Presse erschienenen Beitrag Stellung zu nehmen.

In der per Fax heute Donnerstag, 30. September 1999 übermittelten Stellungnahme hält  R. Messer nach den einleitenden Bemerkungen «in Vertretung des ferienhalber in den USA weilenden Direktors der Neroform AG» im Wortlaut fest:

Grundlagen für die Aufwand- und Entschädigungsberechnung

– Die Swisscom bestimmt die Zahl der wöchentlich auszuführenden Reinigungen für jede Kabine. Die Goldswiler Kabine muss einmal pro Woche gereinigt werden. Im Vertrag mit Herrn Russenberger wird unter Art. 1 festgehalten, dass diese Kabine einmal wöchentlich am Freitag zu reinigen ist. Wenn Hr. Russenberger mehr als vertraglich vereinbart reinigte, so kann dies dem Arbeitgeber nicht angelastet werden. Dabei ist jeder Arbeitnehmer nur für den Sauberkeitszustand unmittelbar nach der Wartung verantwortlich. Mängel, die später, daher bis zur nächsten wöchentlichen Reinigung entstehen, werden ihm nicht angelastet. Im Falle von aussergewöhnlichen Verschmutzungen bezahlt der Arbeitgeber gemäss Art. 5 des Vertrages Extraentschädigungen bis Fr. 8.20 pro Fall.

– Die ordentliche Reinigung einer freistehenden Kabine erfordert (gemäss tausendfacher Erfahrung) im Durchschnitt etwa 10 Minuten. Der von Herrn Russenberger angegebene Aufwand von 30 bis 60 Minuten ist offensichtlich eine böswillige Erdichtung, die dem Journalisten hätte auffallen müssen.

– Bei freistehenden Kabinen bezahlten wir bisher pro Service, also für ca. 10 Minuten im Durchschnitt, Fr. 5.10. Das entspricht einem Stundenlohn von Fr. 30.60, denn die Wegzeit und das Material werden zusätzlich bezahlt Aufgrund von eingehenden Tests stellten wir fest, dass der Arbeitsaufwand bei nicht freistehenden, sondern eingebauten Kabinen etwa 35 % geringer ist. Diese Kabinen werden bei Regen durch Schmutzspritzer des Strassenverkehrs oder wegen ungeteertem Umgebungsboden weit weniger verunreinigt.

– Bei eingebauten Kabinen reduzierten wir die Entschädigung auf Fr. 3.30 zuzüglich Weg- und Materialentschädigung. Für 10 Minuten Aufwand (zuzüglich separater Wegentschädigung) ergibt dies einen Stundenlohn von Fr. 19.80 oder bei nur 7 Minuten Aufwand (weniger Regenverschmutzung) Fr. 28.20.

Schlussfolgerung: «Bestenfalls Fr. 6.60 Stundenlohn» ist eine masslose, üble Verdrehung der Tatsachen! Niemand kann glauben, dass ein Hotelier seit drei Jahren zu diesem Stundenlohn, ohne je einmal zu reklamieren, gearbeitet hätte.

Telefonkabinenreinigungen und freie Marktwirtschaft: Der Telefonierende weiss, dass die Swisscom, nach Verlust des Regals, aufgrund von neuen Konkurrenzanbietern schon mehrmals ihre Gebühren reduziert hat. So wie die Swisscom hat auch unsere Firma seit Jahren Konkurrenz von anderen Anbietern bekommen. Da diese unsere Preise unterbieten, mussten wir zwecks Erhaltung des Auftragsbestandes (auch im Interesse unserer Arbeitnehmer) unsere eigenen Preise ermässigen. Aufgrund der ohnehin geringen Gewinnmarge mussten wir nun auch unsere Reinigungsentschädigungen – differenziert – etwas reduzieren. Uns ist dies lieber, als aufgrund der Konkurrenzsituation keine Arbeit mehr für uns und unsere Arbeitnehmer zu haben. Mit der Swisscom selbst hat diese Situation nichts zu tun, vielmehr aber mit der freien Marktwirtschaft.

Wir behalten uns rechtliche Schritte gegen die Verbreitung wissentlich falscher Informationen vor. 



Leserbrief zum Thema der Reinigung von Telefonkabinen

Wolfgang Kirn aus Herne (Deutschland) mailt (Thu, 30 Sep 1999 19:28:03 +0200):

«Für diese Reaktion hat die blossgestelllte Reinigungsfirma vom 20. bis zum 30. September 1999 benötigt – dies ist recht widersprüchlich zu der beschriebenen schnell zu erledigenden Reinigung einer Telefonkabine. Mir fallen dazu mehrere Punkte ein:

– Einer unserer Beamten wäre ebenfalls fähig, die Telefonkabine in dieser recht kurzen Zeit zu reinigen. Gleichzeitig würde er für einen Beschwerdebrief ebenso lang brauchen. (Meine Heimat liegt im <grossen Kanton> – Deutschland).

– Ein Jurist würde in seinen Schriftsätzen an seine Mitarbeiter auch das Arbeitsergebnis bemängeln und somit indirekt zur Aufwendung einer längeren Zeitspanne aufrufen und zehn Tage später allen Beteiligten vorrechnen, dass die Arbeit im Handumdrehen zu leisten sei.

– Sind an der Antwort Personen beteiligt, die in der Stadt Bern ein imaginäres Heimatrecht besitzen? Mir fällt dazu der Witz im Wirtshaus mit dem <Berner Blitz> ein, bei dem dann eine Stunde später der Betroffene dem Erzähler des Witzes einen Faustschlag verpasst und dazu sagt : Jetzt hat er eingeschlagen! Dazu passt dann aber die Drohung am Schluss des Schreibens vom 30.September 1999 nicht.

Das Antwortschreiben ist Realsatire!»

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