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Mittwoch, 1. September 1999

Verhandlungen auch mit Thun und Interlaken abgeschlossen

Kantonalisierung der öffentlichen Gymnasien: Kanton übernimmt die Grundstücke und Gebäude

aid. Wichtiger Schritt bei der Kantonalisierung der öffentlichen Gymnasien im Kanton Bern: Nachdem sich der Kanton bereits vor Monaten mit den Gemeinden Köniz und Burgdorf über eine langfristige Lösung – Baurechtsvertrag beziehungsweise langfristiger Mietvertrag mit Kaufoption – für die Übernahme der Gymansiumsliegenschaften geeinigt hatte, konnten nun auch die Verhandlungen mit den andern Standortgemeinden Bern, Biel, Interlaken, Langenthal und Thun abgeschlossen werden: Der Kanton Bern bezahlt den fünf Gemeinden für die Übernahme der Gymnasien insgesamt 81,5 .Millionen Franken.

Heute Mittwoch, 1. September sind die Kauf- und Baurechtsvereinbarungen notariell verurkundet worden. In den fünf Standortgemeinden müssen nun die finanzkompetenten Organe noch über die Vereinbarung befinden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Maturitätsschulen hatte der Grosse Rat im September 1995 die Kantonalisierung der bestehenden öffentlichen Gymnasien beschlossen. Dieser Entscheid wurde umgesetzt, indem Trägerschaft und Finanzierung der Schulbetriebe per 1. August 1997 beziehungsweise per 1. Januar 1998 auf den Kanton übergingen. Hinsichtlich der Übernahme der Grundstücke und der Gebäude wurde im Maturitätsschulgesetz festgehalten, diese seien vom Kanton Bern auf dem Verhandlungsweg zu übernehmen. Der Grosse Rat hatte hierzu im März 1996 Verhandlungsgrundsätze erlassen.

Mit den Gemeinden Köniz und Burgdorf konnte in der Folge ein Erwerb der Gymnasiumsliegenschaften mittels eines Baurechtsvertrages vereinbart beziehungsweise ein längerfristiger Mietvertrag mit der Option eines späteren Erwerbs durch den Kanton abgeschlossen werden. Zwischen den Gemeinden Bern, Biel, Interlaken, Langenthal und Thun einerseits und dem Kanton Bern andererseits ergaben sich hingegen im Verlaufe der Übernahmeverhandlungen erhebliche Meinungsverschiedenheiten über die Bewertung beziehungsweise über den Erwerbspreis der Gymnasiumsliegenschaften. Diese Differenzen konnten nach langwierigen und schliesslich auf politischer Ebene geführten Verhandlungen bereinigt werden, indem am 4. März 1999 eine Kantonsvertretung unter Leitung von Finanzdirektor Hans Lauri einerseits und eine vom Bieler Stadtpräsidenten Hans Stöckli angeführte Delegation der Gemeinden andererseits zu einer Einigung gelangten. Aufgrund dieses Kompromisses bezahlt der Kanton den fünf genannten Gemeinden für die Übernahme ihrer Gymnasien einen Betrag von insgesamt rund 81,5 Millionen Franken (Landwertentschädigung: 42 Millionen Franken; Abgeltung der Gebäuderestwerte: 39,5 Millionen Franken).

Die Gymnasiumsterrains und -gebäude der fünf Gemeinden werden vom Kanton auf der Basis der erwähnten Entschädigungssummen grundsätzlich käuflich erworben. Verschiedene Gemeinden hatten anlässlich der Einigung vom 4. März 1999 allerdings den Wunsch nach Spezialregelungen für sämtliche oder zumindest einzelne ihrer Gymnasiumsobjekte zum Ausdruck gebracht. Diesen Anliegen wird nun dadurch Rechnung getragen, dass mit der Stadt Bern (für die Sportanlagen Schönau und Schwellenmätteli), mit der Stadt Biel (für das Gymnasium Ländtestrasse) und auch mit der Gemeinde Interlaken Baurechtsverträge abgeschlossen werden.

Die mit den einzelnen Gemeinden abgeschlossenen Kauf- und Baurechtsvereinbarungen wurden nun am 1. September 1999 notariell verurkundet. Der Vertrag steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die finanzkompetenten Organe der einzelnen Gemeinden der jeweiligen Lösung zustimmen werden; namentlich in den Städten Bern und Biel ist hierfür eine obligatorische Volksabstimmung erforderlich. Sollte die Zustimmung einer oder mehrerer Gemeinden ausbleiben, fällt die erzielte Einigung als Ganzes, in Bezug auf alle beteiligten Gemeinden und rückwirkend dahin.

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