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Freitag, 3. September 1999

Spielcasinos auch ausserhalb des Kantons Bern geplant

Stefan Zimmermann Direktor der Intercasino AG Interlaken

S. Der 37jährige Stefan Zimmermann aus Messen im Kanton Solothurn bekleidet seit 1. August 1999 den neugeschaffenen Posten als Direktor der Intercasino AG Interlaken. Die Intercasino AG, eine hundertprozentige Tochter der mit 70 Prozent am Aktienkapital der Casino Palace Biel AG beteiligten Kurhausgesellschaft Interlaken AG, beschäftigt nach Angaben des Unternehmens in ihren Spielbetrieben insgesamt 60 Mitarbeiter – 25 in Interlaken und 35 in Biel.

Seit 1. August auf seinem Posten: Intercasino-Direktor Stefan Zimmermann (links). Neben ihm Rolf Zingg, Direktor der Kurhausgesellschaft Interlaken AG und Verwaltungsratsdelegierter der Management-Gesellschaft Intercasino AG. (Foto: Peter Schmid)

Zum Aufgabenbereich von Intercasino-Direktor Stefan Zimmermann – er beabsichtigt mit seiner Familie den Zuzug aufs Bödeli – gehören laut Rolf Zingg, Direktor der Kurhausgesellschaft Interlaken AG und Verwaltungsratsdelegierter der Management-Gesellschaft Intercasino AG die Planung und Realisierung von Betriebserweiterungen im Hinblick auf das voraussichtlich am 1. Januar 2000 in Kraft tretende neue Spielbankengesetz (SBG). Neben einem möglichen Ausbau der bestehenden Betriebe – in Interlaken stünden zurzeit 140 Spielautomaten, während in Biel zurzeit nur 128 von 200 installierten Geräten betrieben werden dürften – seien einige Vorverträge für weitere Betriebe ausserhalb des Kantons Bern unterzeichnet worden. Für diese neuen Spielbanken hätten aber noch keine Konzessionsgesuche eingereicht werden können.

Spielbankengesetz in der Vernehmlassung

Die Ausführungsbestimmungen zum neuen Spielbankengesetz (SBG) sind – wie in den Medien im vergangenen Juni berichtet – vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bis zum 20. September in die Vernehmlassung geschickt worden. Das Spielbankengesetz soll einen im Jahr 1993 genehmigten Verfassungsartikel umsetzen. Der Bundesrat möchte das Gesetz mit den entsprechenden Verordnungen – siehe auch Bericht «Millionen-Investitionen für Interlakner Kursaal-Neubauten» vom Sonntag, 31. Januar 1999 – auf den 1. Januar 2000 in Kraft setzen, «um den Wildwuchs auf dem Glücksspielmarkt endlich in geordnete Bahnen zu lenken».

Die Verordnungsentwürfe sollen den Spielbanken ein gewisses Mass an unternehmerischer Freiheit belassen und stellten auch auf die Eigenverantwortung der Spielbanken ab. Für den Betrieb einer Spielbank brauche es eine Standort- und
eine Betriebskonzession. Entsprechende Gesuche sollen nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung bei der Spielbankenkommission (SBK) zuhanden des Bundesrates eingereicht werden können. Der Entscheid des Bundesrates sei nicht anfechtbar: «Selbst wenn alle Konzessionsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Konzession.» Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die Spielbankengesetzgebung soll die SBK die Konzession entziehen können.

Qualitätsmanagement in Interlaken

Jede Spielbank müsse ein Qualitätsmanagementsystem betreiben, hiess es im weiteren. Dieses System habe sicherzustellen, dass das elektronische Abrechnungs- und Kontrollsystem, das Sicherheitskonzept sowie das Kameraüberwachungssystem befolgt und unterhalten würden. Ferner soll für alle Geldspielautomaten Vorführungspflicht gelten. Die heute bestehenden 24 Kursäle mit einer ordentlichen, vom Bundesrat genehmigten kantonalen Boulespielbewilligung sollen mit dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung eine vorderhand provisorische Konzession erhalten. Die Kurhausgesellschaft Interlaken AG – mit einem Konzern-Cash-flow im Jahr 1998 von 6,71 (1997: 6,18) Millionen Franken als gesundes Unternehmen eingestuft – wurde laut ihrem Direktor Rolf Zingg im vergangenen Dezember mit ISO-9001 zertifiziert, womit ein «zweckmässiges Managementsystem» attestiert werde. Die Kurhausgesellschaft Interlaken AG beschäftigt nach Angaben von Rolf Zingg in allen Bereichen insgesamt rund 300 Voll- und Teilzeitmitarbeiter.

Geld für die AHV-Kasse

Die 150 Millionen Franken, welche die Spielbankenabgabe abwerfen dürfte, sollen laut Ausführungsbestimmungen direkt in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) fliessen. Die Abgabe soll laut EJPD auf dem Bruttospielertrag erhoben werden, das heisst auf der Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Spielgewinnen, sowie auf den von der Spielbank bei gewissen Tischspielen erhobenen Kommissionen. Das SBG soll dem Bundesrat bei der Festlegung des Abgabensatzes einen Spielraum zwischen 40 und 80 Prozent des Bruttospielertrags einräumen: «Das vorgesehene Modell ermöglicht auch ertragsschwächeren Kursälen einen angemessenen Gewinn.» Im Sozialkonzept müsse die Spielbank ausserdem suchtpräventive Massnahmen für gefährdete Spieler sowie Aus- und Weiterbildungsmassnahmen für das Personal darlegen. Als weitere suchtpräventive Massnahme soll die Spielbank weder Darlehen noch Vorschüsse gewähren dürfen.

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